I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) bezog 1975 neben Einkünften aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit auch Einkünfte aus Kapitalvermögen mit Kapitalerträgen von 4.580 DM, bei denen es sich nicht um Einkünfte aus Berlin (West) i.S. des §
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