I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist berufsmäßiger Konkurs- und Vergleichsverwalter. Streitig ist, ob er eine freiberufliche Tätigkeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG) oder, wie der Beklagte und Revisionskläger (Finanzamt - FA -) meint, eine sonstige selbständige Tätigkeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG) ausübt und ob ihm also die Vergünstigung des § 18 Abs. 4 EStG zusteht.
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