I. Streitig ist bei der Festsetzung des Gewerbesteuermeßbetrags 1969 der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), ob die Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen (§
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|