I. Die Beschwerdegegnerin, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ist persönlich haftende Gesellschafterin der A. GmbH & Co KG (KG). In die KG traten eine Vielzahl von Kommanditisten ein. Diese hatten sich in ihrer Beitrittserklärung verpflichtet, neben der Kapitaleinlage ein unverzinsliches Darlehen hinzugeben, das für die Dauer ihrer Gesellschaftsbeteiligung unkündbar war. Außerdem hatten die Kommanditisten eine Bearbeitungsgebühr (Agio) in Höhe von 2vH des Gesamtbetrages (Kommanditeinlage und Darlehen) zu entrichten.
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