I. Streitig ist, ob die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) eine Entschädigung, welche sie für den Verzicht auf die Einhaltung des vorgeschriebenen Grenzabstandes zu ihrem Grundstück von dem Grundstücksnachbarn erhalten hat, nach § 22 Nr 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu versteuern hat.
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