BFH vom 05.09.1990
X R 108/89
Fundstellen:
BStBl II 1990, 1060

BFH - 05.09.1990 (X R 108/89) - DRsp Nr. 1997/16371

BFH, vom 05.09.1990 - Aktenzeichen X R 108/89

DRsp Nr. 1997/16371

»Werden innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nach Gebäudeerrichtung weniger als vier, danach aber in relativ kurzer Zeit planmäßig weitere Objekte veräußert - insgesamt zwölf Objekte in einem Zeitraum von neun Jahren -, so ist bei branchenkundigen Steuerpflichtigen (z.B. Grundstücksmakler) eine bereits bei Errichtung bestehende zumindest bedingte Veräußerungsabsicht anzunehmen.«

Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Der Kläger (Ehemann) ist Immobilienmakler und Hausverwalter.

Mit notariellem Vertrag vom 9. Juli 1968 erwarb er gemeinsam mit seinen drei Geschwistern im Wege der vorweggenommenen Erbfolge von seinen Eltern ein unbebautes Grundstück von ca. 18.500 qm. Im Oktober 1968 vereinbarten die Geschwister mit einer Bauträgerfirma, die eine Grundstückshälfte an einen Bauträger zu veräußern, der auf der anderen Hälfte für die Geschwister einen oder mehrere Wohnblocks errichten sollte.