I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine GmbH mit einem Stammkapital in Höhe von 300.000 DM. An diesem Stammkapital waren am Stichtag der Anteilsbewertung zum 31. Dezember 1964 eine ausländische Firma zu 50 1/3 v.H., der beigeladene A zu 41 1/3 v.H. und dessen beigeladene Ehefrau zu 8 1/3 v.H. beteiligt. Geschäftsführer der Gesellschaft waren der Beigeladene und ein Nichtgesellschafter. Die Bestellung zum Geschäftsführer erfolgte bei dem Beigeladenen auf Grund des Gesellschaftsvertrages.
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