Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Betriebsleiter. Seit 1955 erhält er neben seinem Gehalt und sonstigen Bezügen eine gewinnunabhängige Tantieme von jährlich 9.000 DM. Der Zufluß erfolgt seit 1957 im Wege der Verrechnung mit einem Wohnungsbaudarlehen, das der Kläger von seiner Arbeitgeberin erhalten hat. Die Gutschrift wird bei der Erstellung der jeweiligen Jahresbilanz der Arbeitgeberin vorgenommen, also im allgemeinen erst im übernächsten Jahr nach dem Zeitraum, für den der Tantiemeanspruch besteht.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|