I. Streitig ist, ob Rentenverpflichtungen des Klägers und Revisionsklägers (Kläger) privat oder betrieblich veranlaßt sind.
Nach Feststellungen der im Jahr 1964 in den Schweinemastbetrieben des Klägers in St, K und Sch durchgeführten Betriebsprüfungen hatte der Kläger im August 1961 zusammen mit seiner Frau mit der damals 58jährigen Frau G. - Fr. G. - (Schwester des Klägers), einen notariellen Leibrentenvertrag abgeschlossen, wonach sich der Kläger und seine Frau gesamtschuldnerisch gegen eine Zahlung von 50.000 DM der Fr. G. verpflichteten, dieser eine lebenslängliche Rente von jährlich 4.555 DM, zahlbar in monatlichen Beträgen von 379,50 DM, zu bezahlen. Die Rente war nach den Grundsätzen des BewG bemessen. Fr. G. leistete den Betrag von 50.000 DM in zwei Raten, und zwar in 1961 16.950 DM und in 1962 33.050 DM.
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