BFH - 05.10.1973 (VIII R 78/70) - DRsp Nr. 1997/11814
BFH, vom 05.10.1973 - Aktenzeichen VIII R 78/70
DRsp Nr. 1997/11814
»Die entgeltliche Überlassung eines Grundstücks zur Hebung der in ihm ruhenden Bodenschätze führt beim Überlassenden einkommensteuerrechtlich auch dann zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, wenn das Grundstück zwar bürgerlich-rechtlich übereignet wird, die Vertragsteile aber die Rückübereignung nach Beendigung der Ausbeute vereinbaren.«