I. Umstritten ist, ob die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) einen Zeitungsverlag als Teilbetrieb oder nur einzelne Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens ihrer Buchdruckerei verpachtet bzw vermietet hat und die Miet- und Pachteinnahmen zur Gewerbesteuer herangezogen werden können.
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