BFH - 05.10.1977 (I R 250/75) - DRsp Nr. 1997/13569
BFH, vom 05.10.1977 - Aktenzeichen I R 250/75
DRsp Nr. 1997/13569
»Ist ein liberianisches Schiff längere Zeit zur Aufnahme von Rohöl im Bereich des Festlandsockels des Staates Nigeria stationiert, ist für die Anwendung des DBA-Liberia auf die Gehaltsbezüge eines auf dem Schiff diensttuenden, in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Schiffsoffiziers entscheidungserheblich, ob sich das Schiff innerhalb oder außerhalb des der vollen Souveränität des Staates Nigeria unterliegenden Küstenmeeres befindet.«
Normenkette:
DBA-Liberia Art. 15 Abs. 1 ;
Gründe:
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