BFH - 05.11.1970 (IV R 127/70) - DRsp Nr. 1997/10453
BFH, vom 05.11.1970 - Aktenzeichen IV R 127/70
DRsp Nr. 1997/10453
»Die Tätigkeit eines Schiffseichaufnehmers, die der eines Ingenieurs ähnlich ist, ist auch dann freiberuflich, wenn seine Ausbildung nicht auf wissenschaftlicher Grundlage beruht.«