BFH vom 05.11.1981
IV R 180/77
Normen:
EStDV § 7 Abs. 1 ; EStG § 2 Abs. 6 Nr. 1, § 13, § 14, § 34 Abs. 1, § 34b;
Fundstellen:
BFHE 134, 426
BStBl II 1982, 158

BFH - 05.11.1981 (IV R 180/77) - DRsp Nr. 1997/15128

BFH, vom 05.11.1981 - Aktenzeichen IV R 180/77

DRsp Nr. 1997/15128

»Zum Begriff des forstwirtschaftlichen Teilbetriebes bei aussetzenden Betrieben und Nachhaltsbetrieben.«

Normenkette:

EStDV § 7 Abs. 1 ; EStG § 2 Abs. 6 Nr. 1, § 13, § 14, § 34 Abs. 1, § 34b;

Gründe:

I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind die Erben des verstorbenen Land- und Forstwirts X sen. (Erblasser). Der Erblasser war bis zum Jahre 1970 Eigentümer eines ca.507 ha großen Forstbetriebes. Er bewirtschaftete die gesamten in seinem Eigentum stehenden forstwirtschaftlich genutzten Flächen, die einen einheitlichen forstwirtschaftlichen Nachhaltsbetrieb bildeten, gemeinsam auf der Grundlage eines einheitlichen Betriebswerkes unter einheitlicher rechnungsmäßiger Verwaltung und mit Hilfe desselben Personals. Durch Kaufvertrag vom 2. Juni 1970 veräußerte der Erblasser ein Forstareal von 130,6029 ha zum Kaufpreis von 1.000.000 DM. Die Übergabe erfolgte am selben Tage.