I. Die G H GmbH (GmbH) ist Inhaberin eines Erbbaurechts an einem im Eigentum der Stadt H stehenden Grundstück. Die GmbH schloß mit dem Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) am 16. Februar 1973 einen notariell beurkundeten Vertrag, "mit" dem ihm ein Erbbaurecht an dem Erbbaurecht hinsichtlich einer Teilfläche des belasteten Grundbesitzes vom 1. März 1973 bis zum 31. Dezember 2039 bestellt werden sollte. Nach dem Vertrag hatte der Kläger für die Benutzung einer befestigten Teilfläche vor dem Erbbaugrundstück einen "einmaligen" Betrag von 70000 DM, ferner einen Untererbbauzins von jährlich 800 DM sowie "daneben in Form einer Reallast einen jährlichen Betrag von 19.200 DM zu zahlen".
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