BFH - 05.12.1980 (VI R 118/79) - DRsp Nr. 1997/14803
BFH, vom 05.12.1980 - Aktenzeichen VI R 118/79
DRsp Nr. 1997/14803
»Verpflichtet sich in einem Übergabevertrag der Übernehmer, im Falle des Todes des Übergebers an dessen Witwe eine monatliche Rente zu zahlen, so steht es der Beurteilung dieser Rente als einer nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG 1975 nur mit dem Ertragsanteil abziehbaren Leibrente nicht entgegen, daß eine Wertsicherungsklausel vereinbart wurde, daß die Zahlungspflicht bei Wiederverheiratung der Witwe erlischt, und daß die Sozialversicherungsrente der Witwe voll anzurechnen ist.«