BFH vom 06.02.1976
III R 24/71
Normen:
AO § 131 ; LAG § 91;
Fundstellen:
BFHE 118, 151
BStBl II 1976, 151

BFH - 06.02.1976 (III R 24/71) - DRsp Nr. 1997/12699

BFH, vom 06.02.1976 - Aktenzeichen III R 24/71

DRsp Nr. 1997/12699

»Führt die Anwendung einer gesetzlichen Regelung, die verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, im Einzelfall zu einem Eingriff in verfassungsrechtlich geschützte Rechtsgüter, so kann im Verfahren nach § 131 AO ein Erlaß oder Herabsetzung in Betracht kommen. Dabei ist bei der Auslegung des § 131 AO der Wirkkraft der Grundrechte Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG vom 27.10.1975 1 BvR 82/73, HFR 1976, 31).«

Normenkette:

AO § 131 ; LAG § 91;

I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist nunmehriger Testamentsvollstrecker nach der verstorbenen Frau X, der Witwe und Alleinerbin des am ... verstorbenen Rechtsanwalts X. Dieser war zu 19/64 Anteilen Miteigentümer an zwei in Berlin belegenen Grundstücken (A und B). Im Jahre 1936 erwarb X von den übrigen Miteigentümern deren Miteigentumsanteile, so daß er Alleineigentümer beider Grundstücke wurde. Im Zeitpunkt des Erwerbs der übrigen Miteigentumsanteile durch X war das Grundstück A mit 46.588,34 RM und das Grundstück B mit 49.746,30 RM hypothekarisch belastet. Diese Hypotheken wurden von X getilgt und im Grundbuch gelöscht. An ihrer Stelle belastete X die beiden Grundstücke mit neuen Grundpfandrechten.