I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist nunmehriger Testamentsvollstrecker nach der verstorbenen Frau X, der Witwe und Alleinerbin des am ... verstorbenen Rechtsanwalts X. Dieser war zu 19/64 Anteilen Miteigentümer an zwei in Berlin belegenen Grundstücken (A und B). Im Jahre 1936 erwarb X von den übrigen Miteigentümern deren Miteigentumsanteile, so daß er Alleineigentümer beider Grundstücke wurde. Im Zeitpunkt des Erwerbs der übrigen Miteigentumsanteile durch X war das Grundstück A mit 46.588,34 RM und das Grundstück B mit 49.746,30 RM hypothekarisch belastet. Diese Hypotheken wurden von X getilgt und im Grundbuch gelöscht. An ihrer Stelle belastete X die beiden Grundstücke mit neuen Grundpfandrechten.
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