BFH - 06.02.1981 (VI R 30/77) - DRsp Nr. 1997/14849
BFH, vom 06.02.1981 - Aktenzeichen VI R 30/77
DRsp Nr. 1997/14849
»Verstößt ein Arbeitnehmer gegen Dienstvorschriften, um seinen Angehörigen einen Vorteil zu verschaffen, und verursacht er dadurch seinem Arbeitgeber einen Schaden, so können die hierauf beruhenden Schadensersatzzahlungen des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abgezogen werden.«