I. Die Klägerin und ihr Ehemann hatten 1978 je zur ideellen Hälfte ein bebautes Grundstück erworben, das sie als Zweifamilienhaus nutzen wollten. Der Erwerb war vom beklagten Finanzamt (FA) nach dem Gesetz über die Befreiung von der Grunderwerbsteuer beim Erwerb von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen (GrEStEigWoG) zunächst von der Grunderwerbsteuer freigestellt worden. Als dem FA später bekannt wurde, daß eine der beiden Wohnungen fremdvermietet war und die andere Wohnung von den Schwiegereltern der Klägerin bewohnt wurde, setzte es gegen die Klägerin durch Bescheide vom 17. Januar 1984 Grunderwerbsteuer und Zinsen fest. Beide Bescheide wurden innerhalb der Einspruchsfrist nicht angefochten.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|