I. Mit notariell beurkundetem Vertrag vom 1. Juli 1974 haben die in Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GdbR) verbundenen Kläger und Revisionskläger (Kläger), beide Angehörige der steuerberatenden Berufe, einen Grundstücksteil mit aufstehendem Wohngebäude um 140.000 DM erworben. Für den Erwerb wurde Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 1 Abs. 1 des Nordrhein-Westfälischen Gesetzes über die Grunderwerbsteuerbefreiung bei Maßnahmen zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur (GrEStStrukturG NW) beantragt.
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