Die durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vertretene Klägerin und Beschwerdegegnerin (Klägerin), eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, hatte gegen einen Börsenumsatzsteuerbescheid Einspruch eingelegt und Herabsetzung beantragt. Das Finanzamt - FA - (Beklagter und Beschwerdeführer) setzte daraufhin durch Änderungsbescheid die Steuer herab und entschied durch Einspruchsentscheidung vom 28. Januar 1972, daß die Kosten des Einspruchsverfahrens die Klägerin zu tragen habe. Gegen diese Kostenentscheidung erhob die Klägerin Klage. Während des Verfahrens vor dem Finanzgericht (FG) hob das FA die angefochtene Einspruchsentscheidung auf. Die Beteiligten erklärten übereinstimmend die Hauptsache für erledigt. Die Klägerin beantragte, die Kosten dem FA aufzuerlegen und die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren für notwendig zu erklären. Diesem Antrag entsprach das FG durch Beschluß vom 30. März 1972.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|