BFH - 06.10.1982 (I R 121/79) - DRsp Nr. 1997/15421
BFH, vom 06.10.1982 - Aktenzeichen I R 121/79
DRsp Nr. 1997/15421
»1. Im Falle der Zusammenveranlagung unbeschränkt steuerpflichtiger Eheleute ist das Einkommen auch dann mit dem Steuersatz, der sich aufgrund des Progressionsvorbehalts eines DBA ergibt, zu besteuern, wenn der eine Ehegatte ausschließlich ausländische Einkünfte - hier solche aus nichtselbständiger Arbeit - bezieht, die in der Bundesrepublik Deutschland nach den Vorschriften des Abkommens steuerfrei sind. 2. Zur Berechnung des maßgeblichen Steuersatzes aufgrund eines Progressionsvorbehalts.«