I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) betreibt auf einem gepachteten Grundstück einen Campingplatz. Das Grundstück ist umfriedet und in abgegrenzte Stellplätze für Wohnwagen und Zelte aufgeteilt. Die erforderlichen Anlagen -Wege, Grünanlagen, Toilettenhaus mit Waschraum, Stromverteiler- sind vom Kläger erstellt worden. Er vermietet die Stellplätze überwiegend für die Dauer jeweils eines Jahres an Dauercamper und in geringerem Umfang an Kurzbenutzer (Durchgangsreisende, Kurzurlauber). Für die Sauberhaltung der nichtvermieteten Flächen sowie für andere Aufgaben beschäftigt der Kläger einen Rentner in Teilzeitarbeit. Für die Müllbeseitigung stehen Container eines Müllabfuhrunternehmens zur Verfügung.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|