BFH - 06.11.1973 (VII R 128/71) - DRsp Nr. 1997/11803
BFH, vom 06.11.1973 - Aktenzeichen VII R 128/71
DRsp Nr. 1997/11803
»Wird während des Revisionsverfahrens durch Gesetz der Finanzrechtsweg für bestimmte Streitigkeiten eröffnet, hat der Bundesfinanzhof das bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen, auch wenn das FG nach den zur Zeit seiner Urteilsfindung geltenden Vorschriften die Zulässigkeit des Finanzgerichtsweges zu Recht verneint hatte.«
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