I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist seit 1966 Eigentümer eines mit Hypothekengewinnabgabe (HGA) belasteten Grundstücks in Berlin (West). Mit einem am 30. Dezember 1971 beim Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt - FA -) eingegangenen Schreiben ließ er durch einen Vertreter Antrag auf Erlaß der HGA-Leistungen für den Erlaßzeitraum vom 1. Januar 1968 bis 31. Dezember 1970 stellen. Eine Ertragsberechnung war dem Schreiben nicht beigefügt.
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