BFH vom 06.12.1977
VIII R 29/75
Normen:
EStG § 4 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFHE 124, 424
BStBl II 1978, 330

BFH - 06.12.1977 (VIII R 29/75) - DRsp Nr. 1997/13721

BFH, vom 06.12.1977 - Aktenzeichen VIII R 29/75

DRsp Nr. 1997/13721

»Läßt das Verhalten des Kaufmanns erkennen, daß er ein Grundstück zu betrieblichen Zwecken erworben hat, ist es gerechtfertigt, das Grundstück als Betriebsvermögen zu behandeln, auch wenn der Erwerber seine Absicht - äußerlich nicht erkennbar - geändert haben sollte.«

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 1 ;