BFH - 06.12.1977 (VIII R 29/75) - DRsp Nr. 1997/13721
BFH, vom 06.12.1977 - Aktenzeichen VIII R 29/75
DRsp Nr. 1997/13721
»Läßt das Verhalten des Kaufmanns erkennen, daß er ein Grundstück zu betrieblichen Zwecken erworben hat, ist es gerechtfertigt, das Grundstück als Betriebsvermögen zu behandeln, auch wenn der Erwerber seine Absicht - äußerlich nicht erkennbar - geändert haben sollte.«