I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) unterhält einen Gewerbebetrieb. Im August 1974 ordnete der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt - FA -) eine Betriebsprüfung für die Jahre 1970 bis 1972 an. Nach Beginn der Prüfung teilte die Betriebsprüfungsstelle des FA dem Kläger mit, daß gemäß §
Gegen die Ausdehnung des Betriebsprüfungszeitraums erhob der Kläger Beschwerde, weil nur das FA, nicht die Betriebsprüfungsstelle die Erweiterung hätte verfügen können; außerdem enthalte die Anordnung keine Begründung. Während des Beschwerdeverfahrens richtete die Betriebsprüfungsstelle des FA am 8. Oktober 1974 ein Schreiben an den Kläger, in dem es ua heißt:
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|