BFH - 06.12.1978 (I R 35/78) - DRsp Nr. 1997/14037
BFH, vom 06.12.1978 - Aktenzeichen I R 35/78
DRsp Nr. 1997/14037
»Der Anspruch auf verbilligten Nachbezug von Rohstoffen, den Lieferanten solchen Kunden gewähren, welche die Ausfuhr der aus diesen Rohstoffen hergestellten Waren nachweisen, ist jedenfalls solange nicht zu aktivieren, als der Kunde die Bezugsberechtigungsscheine beim Lieferanten noch nicht eingereicht und keine entsprechende Bestellung neuer Rohstoffe aufgegeben hat.«