BFH vom 06.12.1984
IV R 212/82
Fundstellen:
BStBl II 1985, 391

BFH - 06.12.1984 (IV R 212/82) - DRsp Nr. 1997/16189

BFH, vom 06.12.1984 - Aktenzeichen IV R 212/82

DRsp Nr. 1997/16189

»Hat ein Land- und Forstwirt in zulässiger Weise auf Aktivierung seiner selbst geschaffenen Vorräte verzichtet, so kann er bei Verpachtung seines Betriebes davon absehen, die aus der eisernen Verpachtung des Vorratsvermögens entstandene Rückgabeforderung gegen den Pächter zu aktivieren.«

Gründe:

I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) bewirtschaftete bis zum 30. November 1976 als buchführender Landwirt den etwa 45 ha großen Hof seiner Ehefrau zuzüglich weiterer 36,7 ha Pachtland. Er ermittelte seinen Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft für das Wirtschaftsjahr vom 1. Juli bis 30. Juni nach § 4 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) und wurde in den Streitjahren mit seiner Ehefrau zur Einkommensteuer zusammen veranlagt.