I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine Hypothekenbank in der Rechtsform der Aktiengesellschaft, hatte Wertpapiere ausgegeben, deren Zinsen nach § 3 Nr. 45, § 3a Abs. 1 Nr. 1, 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerfrei sind. Einen Teil dieser Wertpapiere erwarb und hielt sie in den Streitjahren 1959 bis 1963 selbst. Einen weiteren Teil übertrug sie ihrer Mehrheitsgesellschafterin, einer Staatsbank, und erwarb gleichzeitig soviel Wertpapiere ihrer Mehrheitsgesellschafterin, daß beide Banken die gleichen Renditen erzielten, die sie erzielt hätten, wenn sie die eigenen Wertpapiere im eigenen Bestand gehalten hätten.
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