BFH vom 07.02.1973
II R 60/72
Fundstellen:
BFHE 109, 85
BStBl II 1973, 507

BFH - 07.02.1973 (II R 60/72) - DRsp Nr. 1997/11526

BFH, vom 07.02.1973 - Aktenzeichen II R 60/72

DRsp Nr. 1997/11526

»Eine Forderung, die eine Beteiligung am Gewinn der Gesellschaft gewährt, liegt bei stiller Beteiligung an der Kapitalgesellschaft auch dann vor, wenn die Bedingungen des stillen Gesellschaftsverhältnisses atypisch gestaltet sind (BFHE 106, 239).«

I. Frau N.N. hat sich auf Grund Vertrages vom 1. September 1966 durch Leistung von Bareinlagen an dem Handelsgeschäft der Klägerin einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung - beteiligt. Für das Innenverhältnis war vereinbart, daß sie am Vermögen der Gesellschaft einschließlich der Ansprüche aus laufenden Geschäften sowie an einem etwaigen Liquidationsüberschuß teilnehme; Gewinn und Verlust der Klägerin sollten nach dem am jeweiligen Abrechnungsstichtag gegebenen Verhältnis zwischen dem eingezahlten Stammkapital der Klägerin und der Einlage der N.N. verteilt werden.

Frau N.N. hat bei der Klägerin ...DM eingelegt. Das Finanzamt (FA) - Beklagter - hat gegen sie ...DM Gesellschaftsteuer festgesetzt. Das Finanzgericht (FG) hat den Steuerbescheid aufgehoben (Entscheidungen der Finanzgerichte 1972 S. 252).