Der Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller), der im Inland wohnt, bezeichnet sich als Finanzberater.
Als gelernter Bankkaufmann und nach Tätigkeiten bei in- und ausländischen Banken befaßte der Antragsteller sich mit der Vermittlung von Krediten und Geschäften sowie mit Finanzberatungen. Dabei vermittelte er überwiegend langfristige Kredite von öffentlich-rechtlichen Kreditanstalten an Unternehmen der Industrie, der Schiffahrt sowie des Außenhandels und beriet Industriefirmen in Finanzfragen.
Ab September 1961 gründete der Antragsteller mit zwei Schweizern in der Schweiz drei Kapitalgesellschaften, die A-GmbH in X, die I-GmbH in X und die F-GmbH in X.
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