I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Facharzt für Laboratoriumsmedizin. Er ist Leiter des Serologischen Instituts der Städtischen Krankenanstalten. Er hat die Erlaubnis, in den Krankenanstalten Privatpatienten zu behandeln. Daneben erstattete er im Streitjahr 1976/77 Blutgruppengutachten zur Feststellung der Vaterschaft (im folgenden Blutgruppengutachten). Die gutachtliche Tätigkeit übte er im eigenen Labor aus. Die Aufträge für die Erstellung der Blutgruppengutachten erhielt er von den Gerichten. Er ist im Verzeichnis der Sachverständigen für gerichtliche Blutgruppengutachten aufgenommen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|