BFH vom 07.03.1985
IV R 141/82
Fundstellen:
BStBl II 1985, 460

BFH - 07.03.1985 (IV R 141/82) - DRsp Nr. 1997/16222

BFH, vom 07.03.1985 - Aktenzeichen IV R 141/82

DRsp Nr. 1997/16222

»Die Zurechnung des Nutzungswertes der Wohnung des Land- und Forstwirts in einem großen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft setzt nicht voraus, daß der Betriebsinhaber mit seiner Familie ständig in dieser Wohnung auch wohnt. Es genügt, daß sie zum Wohnen bereitgehalten wird und vom Betriebsinhaber und seinen Familienangehörigen tatsächlich - wenn auch nicht regelmäßig - zu Wohnzwecken genutzt wird.«

Gründe: