BFH - 07.05.1982 (VI R 49/79) - DRsp Nr. 1997/15368
BFH, vom 07.05.1982 - Aktenzeichen VI R 49/79
DRsp Nr. 1997/15368
»Auch eine Abtretungsanzeige nach § 46 Abs. 2 und 3AO 1977 ist der Auslegung zugänglich. Bei der Auslegung einer Anzeige über die Abtretung eines Anspruchs aus dem Lohnsteuer-Jahresausgleich können das Gesamtverhalten des Abtretenden (Anzeigenden) und die Nebenumstände ergeben, daß in Wirklichkeit die Abtretung eines Einkommensteuer-Erstattungsanspruchs angezeigt sein soll.«