BFH - 07.08.1970 (VI R 24/67) - DRsp Nr. 1997/10250
BFH, vom 07.08.1970 - Aktenzeichen VI R 24/67
DRsp Nr. 1997/10250
»1. Zustellungen an Behörden, juristische Personen usw. gemäß § 7 Abs. 2VwZG sind nicht deshalb unwirksam, weil ein Zusatz "zu Händen des Vorstehers" fehlt. Der Senat schließt sich insoweit der BFH-Entscheidung I R 70/67 [Verweis AZ:"I R 70/67"] vom 21.02.1968 (BFH 91, 222, BStBl II 1968, 279) an. 2. Den Ablauf der Revisions- und Revisionsbegründungsfrist kann der Steuerpflichtige im allgemeinen anhand des vom Postbediensteten auf der Sendung vermerkten Zustellungstages zuverlässig ermitteln. 3. Es ist regelmäßig ein die Wiedereinsetzung ausschließender Mangel in der Büroorganisation einer Steuerberatungsgesellschaft, wenn kein Fristenkontrollbuch oder eine ihm vergleichbare Einrichtung vorhanden ist.«
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