BFH vom 07.11.1973
II B 113/72
Fundstellen:
BFHE 110, 436
BStBl II 1974, 59

BFH - 07.11.1973 (II B 113/72) - DRsp Nr. 1997/11778

BFH, vom 07.11.1973 - Aktenzeichen II B 113/72

DRsp Nr. 1997/11778

»Es ist ernstlich zweifelhaft, ob Gesellschaftsteuerpflicht nach § 2 Nr. 6 KVStG 1959 entsteht, wenn eine ausländische Kapitalgesellschaft ihrer inländischen, rechtlich unselbständigen Niederlassung deren Betriebsüberschüsse (Gewinne) zur freien Verfügung überläßt.«

I. 1. Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) ist eine ausländische Kapitalgesellschaft. In den Jahren 1967 bis 1970 unterhielt sie in der Bundesrepublik Deutschland rechtlich unselbständige Niederlassungen.

2. a) In den Jahren 1967 bis 1969 überließ die Antragstellerin den Niederlassungen die von diesen erzielten Betriebsüberschüsse von insgesamt XDM als Betriebskapital. Die Überschüsse wurden halbjährlich ermittelt und die errechneten Beträge zunächst auf einem Konto "blocked income" und von dort auf das Konto "Betriebskapital" umgebucht.

b) Im Jahre 1970 wurde nach den Feststellungen des Finanzgerichts (FG) auf dem vorgenannten Konto "Betriebskapital" außerdem ein Passivposten in Höhe von YDM gebucht; die Sollbuchung erfolgte auf einem besonderen Konto. Zwischen den Prozeßbeteiligten ist streitig, ob und ggf. welche der Gesellschaftsteuer unterliegende Vorgänge diesen Buchungen zugrunde lagen.