BFH vom 07.12.1976
VIII R 134/71
Normen:
EStG § 23 ;
Fundstellen:
BFHE 120, 531
BStBl II 1977, 209

BFH - 07.12.1976 (VIII R 134/71) - DRsp Nr. 1997/13176

BFH, vom 07.12.1976 - Aktenzeichen VIII R 134/71

DRsp Nr. 1997/13176

»(Spekulationsgewinn bei Veräußerung eines Tauschgrundstücks, das der Stpfl. bei drohender Enteignung eines Teils seines zum Privatvermögen gehörenden Grundstücks übernommen hatte - Zum Begriff "Anschaffung" in EStG § 23.) Wenn ein Stpfl. bei drohender Enteignung einer Teilfläche seines Privatgrundstücks durchsetzt, daß zur Vermeidung von Wertverlusten oder anderen wirtschaftlichen Nachteilen die Behörde auch die nicht von der Enteignung betroffenen Grundstücksteile übernimmt und dafür im Tauschweg dem Stpfl. ein anderes Grundstück bereitstellt, so bedeutet der Erwerb des Tauschgrundstücks eine "Anschaffung" i.S. von EStG § 23, so daß ein Spekulationsgewinn aus diesem Grundstück zur Einkommensteuer heranzuziehen ist.«

Normenkette:

EStG § 23 ;

Gründe: