BFH - 07.12.1984 (III R 82/79) - DRsp Nr. 1997/16116
BFH, vom 07.12.1984 - Aktenzeichen III R 82/79
DRsp Nr. 1997/16116
»1. Gewährt eine Personengesellschaft einem persönlich haftenden Gesellschafter-Geschäftsführer eine Ruhegeldzusage, so stellt diese zusammen mit der ihm gleichzeitig gegebenen Versorgungszusage an seine Witwe eine nicht trennbare rechtliche und wirtschaftliche Einheit dar. 2. Der Kapitalwert der Versorgungszusage gegenüber der Witwe kann bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens der Personengesellschaft nicht als Schuld abgezogen werden.«
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