I. Streitig ist, ob der Beklagte und Revisionsbeklagte (Finanzamt - FA -) den gegen die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ergangenen Einkommensteuerbescheid 1968 durch einen weiteren vorläufigen Bescheid ersetzen und darin die Sonderabschreibungen nach dem sogenannten Zonengrenzlandförderungsprogramm (ZFP) versagen durfte.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|