I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute, die zur Einkommensteuer 1968 zusammen veranlagt wurden. Der Ehemann hat 1967 einen Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen. Nach dem Vertrag sollte die Versicherungssumme von 25.000 DM beim Tode des Versicherungsnehmers, spätestens aber nach 43 Jahren ausgezahlt werden. Die jährliche Prämie beträgt 780,30 DM. Nach den Versicherungsbedingungen steht dem Kläger jederzeit das Recht zu, außer der vereinbarten Prämie Zuzahlungen zu leisten, durch die entweder die Versicherungsdauer oder bei gleichbleibender Dauer die Prämienzahlungsdauer verkürzt wird. In den "Besonderen Bedingungen zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen" heißt es dazu u.a.:
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