I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) schloß am 1. Juni 1960 einen Lebensversicherungsvertrag über 5.000 DM. Die Vertragsdauer war bis zum 31. Dezember 1989 festgesetzt. Die laufend jährlich zu zahlende Beitragssumme betrug 185,40 DM. Außerdem konnte der Kläger durch freiwillige Zuzahlungen die Laufdauer des Vertrages verkürzen.
Während einer im September 1968 durchgeführten Betriebsprüfung ergab sich, daß der Kläger im Streitjahr folgende Zuzahlungen auf den streitigen Lebensversicherungsvertrag erbracht hatte:
1. am 11. September 1965 1.000 DM, die zu einer Laufzeitverkürzung bis April 1975 führten und
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