BHGBHG (i.d.F. vom 1. Oktober 1968 - BGBl I 1968, 1049) § 28, § 29 Abs. 1; LStR (1966) Abschn. 52 Abs. 3 ;
Fundstellen:
BFHE 115, 310
BStBl II 1975, 619
BFH - 08.02.1974 (VI R 335/69) - DRsp Nr. 1997/12499
BFH, vom 08.02.1974 - Aktenzeichen VI R 335/69
DRsp Nr. 1997/12499
»Nachzahlungen von laufendem Arbeitslohn sind keine sonstigen Bezüge, wenn der Gesamtbetrag der Nachzahlung sich nur auf Lohnzahlungszeiträume bezieht, die in dem Kalenderjahr der Zahlung enden. Das gilt auch für Nachzahlungen, die sich auf mehr als drei Kalendermonate beziehen. Die Nachzahlungsbeträge sind für die Berechnung der Lohnsteuer denjenigen Lohnabrechnungszeiträumen zuzuordnen, zu denen sie gehören.«
Normenkette:
BHGBHG (i.d.F. vom 1. Oktober 1968 - BGBl I 1968, 1049) § 28, § 29 Abs. 1; LStR (1966) Abschn. 52 Abs. 3 ;
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