EStG (1968/1971) § 21, § 9 Abs. 1 Nr. 7, § 7 ; StAnpG § 11 Nr. 4 ;
Fundstellen:
BFHE 122, 64
BStBl II 1977, 629
BFH - 08.03.1977 (VIII R 180/74) - DRsp Nr. 1997/13400
BFH, vom 08.03.1977 - Aktenzeichen VIII R 180/74
DRsp Nr. 1997/13400
»Werden Grundstücke im Rahmen vorweggenommener Erbfolge schenkweise übertragen und nutzt der Übertragende auf Grund unentgeltlicher auf Lebenszeit vorbehaltener Nießbrauchsrechte den übereigneten Grundbesitz wirtschaftlich unverändert, insbesondere in gleichem Maße, in gleicher Weise, gegen Entzug gleich gesichert und auf die gleiche Dauer wie zuvor, so bleibt er wirtschaftlicher Eigentümer und damit zu Absetzung für Abnutzung berechtigt.«
Normenkette:
EStG (1968/1971) § 21, § 9 Abs. 1 Nr. 7, § 7 ; StAnpG § 11 Nr. 4 ;
Gründe:
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