I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) betreibt in Berlin (West) einen Tischlereibetrieb und den Modellbau. Er stellt insbesondere Möbel und Möbeleinzelteile sowie Fenster und Türen für Bauten in Sonderanfertigung her. Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt -FA-) gewährte dem Kläger für in den Jahren 1968 bis 1970 angeschaffte Wirtschaftsgüter (hauptsächlich Maschinen) zunächst die erhöhte Investitionszulage von 25 % der Anschaffungskosten nach § 19 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 des Berlinhilfegesetzes (BHG)/Berlinförderungsgesetzes (BerlinFG).
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