I.
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) - eine GmbH - ist durch die hierfür zuständige Landesbehörde als gemeinnütziges Wohnungsunternehmen iS des Gesetzes über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen vom 29. Februar 1940 (RGBl I, 437) -
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