I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die im Streitjahr 1969 zur Einkommensteuer zusammenveranlagt wurden. Der Kläger war im Streitjahr 1969 Eigentümer eines Mietwohngrundstücks. Er machte für das Mietshaus im Streitjahr die Absetzung für außergewöhnliche (wirtschaftliche) Abnutzung (AfaA) gemäß § 7 Abs. 4 Satz 3, § 7 Abs. 1 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) mit folgender Begründung geltend:
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