BFH vom 08.08.1973
II R 92/66
Fundstellen:
BFHE 110, 373
BStBl II 1974, 38

BFH - 08.08.1973 (II R 92/66) - DRsp Nr. 1997/11765

BFH, vom 08.08.1973 - Aktenzeichen II R 92/66

DRsp Nr. 1997/11765

»1. Eine nach § 19 BBauG erforderliche Genehmigung betrifft nur die Teilung (§ 19 Abs. 1 und § 19 Abs. 2 Nr. 2) oder die Auflassung (§ 19 Abs. 2 Nr. 1) und nicht den Kaufvertrag über ein Grundstück als Verpflichtungsgeschäft. 2. Die Steuerbefreiung nach Art. 1 Nr. 4 Buchst. a des Bayer. Gesetzes über die Grunderwerbsteuerbefreiung für den sozialen Wohnungsbau (GrESWG) i.d.F. vom 12.11.1958 (GVBl, 330) setzt voraus, daß die Grundsteuervergünstigung tatsächlich gewährt worden ist; sie fordert jedoch nicht, daß die genannte Voraussetzung schon im Zeitpunkt des Erwerbes vorliegt.«

I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) erwarb mit notariell beurkundetem Vertrag vom 15. November 1963 zusammen mit seiner Ehefrau je zur unabgeteilten Hälfte als Ersterwerber die Hälfte eines Doppelhauses.