I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine KG, betreibt ua zwei Steinbrüche in den Gemeinden N. und K. Das Gelände, auf dem sich die Steinbrüche befinden, ist von den Gemeinden gepachtet. Die Pachtverträge enthalten auch Vereinbarungen über den Zustand, in dem die Klägerin die ausgebeuteten Flächen nach Ablauf der Verträge zurückgeben muß, bzw die Maßnahmen, die die Klägerin auf ihre Kosten von der Forstverwaltung durchführen lassen muß.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|