EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BFHE 120, 187
BStBl II 1977, 66
BFH - 08.09.1976 (I R 99/75) - DRsp Nr. 1997/13101
BFH, vom 08.09.1976 - Aktenzeichen I R 99/75
DRsp Nr. 1997/13101
»Die für eine begünstigte Teilbetriebsaufgabe nach § 16 Abs. 3EStG erforderliche Voraussetzung, daß die Abwicklung sich wirtschaftlich als ein einheitlicher Vorgang darstellt, ist bei Aufgabe eins Filialnetzes des Lebensmitteleinzelhandels nicht gegeben, wenn die einzelnen Filialen innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren an verschiedene Erwerber veräußert werden.«
Normenkette:
EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 ;
Gründe:
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